BAUPLANUNG SCHECHNER
Genehmigungsplanung

Genehmigungsplanung

Nun müssen sämtliche Bauunterlagen zusammengestellt werden, wie es die zuständige Behördenstelle verlangt. Dazu gehört auch ein formeller Baugenehmigungsantrag.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass immer eine Baugenehmigung benötigt wird, auch wenn beispielsweise ein Einfamilienhaus nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder auf Grundlage einer Bauanzeige gebaut werden soll.

Der Begriff „genehmigungsfrei“ bezieht sich vielmehr auf die Form der Baugenehmigung, nicht aber auf die Baugenehmigung als solches.

Am Ende aller drei Verfahrenswege steht immer die Baugenehmigung, die abzuwarten ist (bis die Baugenehmigung erteilt, automatisch nach einer bestimmten Zeit erteilt oder eben abgelehnt ist).